ist ganz einfach:
da steht nämlich im inkriminierten §140 StGB (1): "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,"
Ob der "öffentliche Friede gestört ist", ist eine beliebte Opportunitätslücke, die es der deutschen Justiz geschmeidig erlaubt, ihren Unrechtsgehalt auszuleben.
Wer nämlich glaubt, die Regierungkriminalität der eigenen Regierung mit Hilfe der Büttel der eigenen Regierung verfolgen zu können, ist bestenfalls naiv.
Das wird man beim nächsten militärischen Abenteuer der NATO, welches sicher wie das Amen in der Kirche kommen wird, ganz schnell feststellen können.