Ansicht umschalten
Avatar von Leser2015
  • Leser2015

479 Beiträge seit 19.11.2015

Z ist völkerrechtskonform und ohne jeden Symbolgehalt

Zwar bin ich kein Jurist, aber in Rechtsstaaten müssen Gesetze doch gerade für verständige Nichtexperten wie mich verständlich formuliert sein, um überhaupt rechtskonform zu sein und Anwendung finden zu dürfen, denn sonst wäre Rechtsanwendung lediglich ein unverständlicher Akt staatlicher Willkür.

Der im Artikel erwähnte § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) möchte als Norm das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen, der durch die in Absatz 2 genannte Tathandlung der öffentlichen Billigung bestimmter Straftaten gestört werden könnte, wofür im Fall des Z-Zeichens unter den vielen in § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) aufgeführten die letzte Alternative in Absatz 1 Nummer 5 – § 13 VStGB (Verbrechen der Aggression) – in Frage käme.

Diese Norm mag zwar nicht gerade benutzerfreundlich ausgestaltet sein, doch die eigentlich relevanten Fragen rund um Z kann sie ohnehin nicht beantworteten.

1.) Ein Z ist keiner verfassungsfeindlichen Ideologie zuzuordnen und dessen Funktion im bewaffneten Konflikt offensichtlich; was macht Buchstabenzeigen strafbar?

2.) Wer oder welches Gremium wäre völkerrechtlich legitimiert zu beurteilen, ob – als Voraussetzung etwaiger Billigungstaten – § 13 VStGB verwirklicht wurde?

3.) Und sollte § 13 VStGB verwirklicht worden sein, werden russische Streitkräfte oder deutsche Medien, die Z-Zeichen ohne Distanzierung zeigen, strafverfolgt?

4.) Und sollte § 13 VStGB verwirklicht worden sein, werden dann auch Menschen, die eine russische Flagge ohne Distanzierung öffentlich zeigen, strafverfolgt?

5.) Und sollte § 13 VStGB verwirklicht worden sein, werden dann auch Menschen, die öffentlich Putin als Artgenossen verstehen oder gar mögen, strafverfolgt?

6.) Sollte man § 140 StGB nicht besser um den Verweis auf § 13 VStGB bereinigen, um straffrei historische bewaffnete Konflikte öffentlich einordnen zu dürfen?

Zurück zum Z-Zeichen, das gewiss nichts symbolisieren soll, sondern lediglich der völkerrechtlich gebotenen optischen Unterscheidung zwischen den Konfliktparteien dient, also x-beliebig gewählt worden sein dürfte und, sofern man dennoch unbedingt etwas hineininterpretieren wollte, eher für die Völkerrechtstreue Russlands in bewaffneten Konflikten stehen könnte. Wer derzeit öffentlich jenes Zeichen trägt oder gar eine russische Flagge, wird nicht zwangsläufig bewaffnete Konflikte billigen, sondern ist vielleicht einfach nur als Antirassist solidarisch mit den verhassten Menschen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten