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Avatar von Massivholz 33
  • Massivholz 33

712 Beiträge seit 28.01.2021

....soll das Zeigen des "Z" verboten werden

Da haben wir´s:

Z-Exhibitionismus:
Exhibitionismus dadurch gekennzeichnet, dass sexuelle Erregung durch Zeigen des Z, üblicherweise gegenüber einem arglosen Fremden, erlangt wird. Der Begriff kann sich auch auf den starken Wunsch beziehen, von anderen Personen beim Schreiben des Z beobachtet zu werden. Eine exhibitionistische Störung beinhaltet, dass auf diese Triebe mit Personen, die nicht einwilligen, eingegangen wird oder, dass erhebliches Leiden oder Funktionsbeeinträchtigung aufgrund solcher Triebe und Impulse entstehen.

Häufig bestehen bei der Straftat des Z-Exhibitionismus gute Verteidigungschancen. So fehlt es mithin häufig an der Vorsätzlichkeit des Handelns, da ein Beschuldigter beispielsweise nicht davon ausgegangen ist, dass er von dritten Personen gesehen wird. In einem solchen Fall läge keine Strafbarkeit nach § 183 StGB (Exhibitionismus/nicht Exibitionismus) vor, da es am Vorsatz fehlt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.04.2022 15:06).

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