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Avatar von vantast64
  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Informationen im rechtsfreien Raum der Öffentlichen

lassen natürlich auch viel Spielraum für Wahres und Falsches.
Allein die Rechtsgrundlagen des RBStV verstoßen gegen mehere Artikel des Grundgesetzes, der einzige Artikel, der sich im GG auf Rundfunk bezieht, Artikel 5, wurde von den Verfassungsrichtern auf Wunsch der Parteipolitiker auf den Kopf gestellt, der Bürger dient nun zwangsweise dem Rundfunk als Zahlmeister.
Wenn die Grundlagen der Öffentlichen bereits kontaminiert sind,
darf man sich doch nicht über die Große Wurschtigkeit in allen Dingen wundern. Alles legal, illegal, na und?
So hatte sich Merkel nicht die "marktkonforme Demokratie" vorgestellt, "so wenig Staat wie notwendig, so viel Privatheit wie möglich".
Wie erfrischend bürgerfreundlich sind da die Privaten:
kostenloses Fernsehen, keine Drohungen, keine Erpressungen,
keine Gefängniseinweisungen, kaum schlechte Nachrichten, weil nur wenige Nachrichten. Und auch sie halten sich an Artikel 5 (in der alten Fassung, noch vor dem 86-Cent-Urteil).

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