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Re: Falschbehauptungen?!

weltinbildern schrieb am 29.11.2022 12:47:

...
Mal abgesehen davon, daß es sich nicht um eine Reportage handelte, sondern um einen satirischen Beitrag handelte ... waren die kritisierten Aussagen wahren nicht "Falsch" sondern ungenau.
...
Die Verjährung von sexuellen Missbrauch wurde 2015 verlängert. Vorher gab es wirklich Fälle die nach 5 Jahren ( nach erreichen des 18- Lebensjahres) verjährten!

Ähem, nö.
Vor der Änderung 2015, nach der die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs ruhte, begann diese mit der Vollendung des 21. Lebensjahrs.
Also gab es auch vor 2015 keine Verjährung nach 5 Jahren.
Kleiner Tipp: 2013 wurde der Verjährungsbeginn vom vollendeten 18. auf das vollendete 21. Lebensjahr verändert.

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