Nicht ins Bockhorn jagen lassen:
Der Angriff auf Serbien war nicht völkerrechtswidrig, sondern sollte weitere Massaker wie in Srebrenica verhindern und wird deshalb auch als erster Humanitärer Einsatz der NATO betrachtet.
Der internationale Militäreinsatz gegen Lybien erfolgte mit UN-Resolution 1973 zur Durchsetzung der Flugverbotszone.
Und der Angriff auf den Irak stellte sich erst im Nachhinein als -teilweise - dahingehend völkerrechtswidrig heraus, als es kein Giftgas dort gab. Dennoch bot der Irak den Terroristen von Al Kaida nach 9/11 Unterschlupf und der Angriff war durch das Selbsthilferecht der USA zur Terrorbekämpfung gerechtfertigt.