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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Kapitulation

Die einen sagen so, die anderen so. Es gibt Merkmale, die für den Vertragscharakter sprechen, z.B. dass eine Ratifizierung vorgesehen war, der Text im Vertragsarchiv der UN hinterlegt wurde und dass ein Disclaimer fehlt, der die Unverbindlichkeit feststellt. Andere, wie z.B. der Text selbst, eher dagegen.

Wenn man sich den Text anschaut, so enthält er Bekräftigungen bereits bestehender Abkommen (KSZE-Schlussakte, UN-Charta, Atomwaffensperrvertrag). Und die sind sehr wohl völkerrechtlich verbindlich.

Das ist ein ziemlich akademischer Streit. Ein Recht darauf in die Ukraine einzumarschieren hatte Russland mit oder ohne Memorandum nicht.

Der Deal war, dass Russland seine Atomwaffen zurückbekommt und dafür, zusammen mit den anderen Atommächten, die Sicherheit der Ukraine garantiert. Ihren Teil hat die Ukraine erfüllt, Russland den seinen nicht. Es ist wenig verwunderlich, dass die Ukraine angesichts solcher "Vertragsauslegungen" keine Deals mit Russland mehr will, die keine klaren Sanktionen bei Verstößen vorsehen. Russland wird sich eh nicht daran halten.

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