Für die Wikinger definitiv nicht, Sklavenhandel gehörte zu ihren Haupteinnahmequellen.
Leibeigenschaft kann man aus heutiger Sicht durchaus als eine Form Von Sklaverei betrachten,unterscheidet sich aber doch recht deutlich:
Leibeigene waren an das Land gebunden, auf dem sie lebten, es gab keinen Leibeigenenhandel der mit dem Sklavenhandel vergleichbar wäre.
Leibeigene wurden auch nicht durch Überfälle mit Gewalt beschafft, wie es bei Wikingern und Arabern üblich war.
Leibeigene hatten eine viel besseree rechtliche Stellung als Sklaven, z.B. Recht auf Ehe, Recht auf Eigentum.
Leibeigenschaft war Teil des Feudalsystems, in dem beide Seiten Pflichten und Rechte hatten