Ansicht umschalten
Avatar von SL Siggi
  • SL Siggi

137 Beiträge seit 19.06.2024

Re: "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht

Der Tolle Mensch schrieb am 20.10.2024 16:13:

...und gab es auch noch nie, es fehlt schon die elementarste Rechtsgrundlage, die Verklagbarkeit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunität

Hier ist kein "Weg frei" für Billionenforderungen von korrupten Drittweltdiktatoren gegen den "Westen". Komisch, daß die Forderungen immer in diese Richtung gehen; Früher gab es in allen Staaten Sklavenhaltung; unter anderem gab es bis in's 18. Jahrhundert europäische Sklaven in Arabien. Der IS hatte mit Europa auch aktuell entsprechende Pläne.

Es gibt auch kein Schadensersatzrecht für erlittenes Unrecht durch Angehörige eines Staates, das beim Staat, dessen Bürger er ist (Die Sklavenhändler handelten ja nicht in staatlichem Auftrag), gewissermaßen in Kollektivschuldhaft eingetrieben werden kann, schon gar nicht rückwirkend für Ereignisse, die Jahrhunderte in der Vergangenheit liegen. Wenn ein "UN-Jurist" sich in diesem Sinne äußert, dann ist das nichts weiter als eine persönliche Meinung ohne juristische Relevanz.

Aha, der ,,Wertewesten,, wieder. Wenn es um Reparationen von Russland an die Ukraine geht
dann ist das wohl im Völkerrecht verankert ?
Genau so , wie man es gerade braucht.
DAS IST SEHR VERLOGEN.
Diese Staaten leiden bis heute an der Sklaverei und dem staatlichen Raub, der über Jahrhunderte stattgefunden hat.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.10.2024 18:54).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten