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  • Der Tolle Mensch

11 Beiträge seit 21.07.2015

Re: "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht

Mag sein, daß es vereinzelt solche Fälle gegeben hat, ob nun privater Sklavenhandel unter staatlichem Schutz, oder sogar in Auftrag und auf Rechnung. (Im Belgisch-Kongo war aller Handel privatrechtliches Geschäft des Königs, in Indonesien war es die Ostindische Kompanie, die irgendwann verstaatlicht wurde). Selbst wenn, ist das für die Frage der Haftung unerheblich.

Der internationale Gerichtshof in Den Haag hat in einer entsprechenden Sache schon entschieden zugunsten der Bundesrepublik Deutschland gegen Griechenland wegen des Distomo-Massakers:

"Der IGH gab der Klage Deutschlands durch Urteil vom 3. Februar 2012[9] statt und erklärte die italienischen Gerichtsentscheidungen für völkerrechtswidrig.[10] Zivilrechtliche Klagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen beziehungsweise schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts haben in der Staatenpraxis keine Anerkennung gefunden, so dass eine Ausnahme von der Staatenimmunität nicht als geltendes Völkergewohnheitsrecht betrachtet werden könne, so der Gerichtshof in seinem Urteil. Die völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Straftaten gegen Völkerrecht und Menschenrechte wird durch dieses Urteil nicht eingeschränkt."

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunität#Militärisches_Handeln_–_schwere_Verletzungen_der_Menschenrechte

Ruhig mal durchlesen, das ist hochinteressant. Die Rechtslage ist komplett anders, als das viele Presseartikel suggerieren: Da geht juristisch nichts. Der IGH beschränkt sich in solchen Fällen auf strafrechtliche Aufarbeitung, Entschädigungsfragen auf rückwirkender Kollektivschuldbasis über historische Zeiträume werden nicht verhandelt. Einen subjektiv geerbten Opferstatus kann man dort nicht monetarisieren.

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