Der Tolle Mensch schrieb am 20.10.2024 20:13:
Noch mal, für Anfänger und juristische Laien: Der Begriff "Reparationen" bezeichnet ein Verhandlungsergebnis, es ist ein politischer Begriff, kein juristischer. Es handelt sich nicht um eine juristische Anspruchsgrundlage.
Ja und, das ändert nicht daran, daß deine Aussage
"Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht"
flasch ist.
Vielleicht sollte so mancher Anfänger und Universallaie erst einmal lernen präzise zu formulieren bevor er wegen Unfähigkeit dazu faslche Informationen verbreitet.