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  • Der Tolle Mensch

9 Beiträge seit 21.07.2015

"Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht

...und gab es auch noch nie, es fehlt schon die elementarste Rechtsgrundlage, die Verklagbarkeit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunität

Hier ist kein "Weg frei" für Billionenforderungen von korrupten Drittweltdiktatoren gegen den "Westen". Komisch, daß die Forderungen immer in diese Richtung gehen; Früher gab es in allen Staaten Sklavenhaltung; unter anderem gab es bis in's 18. Jahrhundert europäische Sklaven in Arabien. Der IS hatte mit Europa auch aktuell entsprechende Pläne.

Es gibt auch kein Schadensersatzrecht für erlittenes Unrecht durch Angehörige eines Staates, das beim Staat, dessen Bürger er ist (Die Sklavenhändler handelten ja nicht in staatlichem Auftrag), gewissermaßen in Kollektivschuldhaft eingetrieben werden kann, schon gar nicht rückwirkend für Ereignisse, die Jahrhunderte in der Vergangenheit liegen. Wenn ein "UN-Jurist" sich in diesem Sinne äußert, dann ist das nichts weiter als eine persönliche Meinung ohne juristische Relevanz.

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