stony246 schrieb am 12.08.2022 01:03:
Suk-ram schrieb am 11.08.22 23:36:
die Unterlagen dafür erstellt zum Löwananteil der Betreiber:
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/bund_laender_aufsichtshandbuch_atomrecht_bf.pdf
pdf-Seite 75
gemacht. Das ist richtig Arbeit vom Durchmessen der Leitsysteme bis zum Röntgen z.B. der Frischdampfleitungen.
Das dauert normalerweise ca. 8 Wochen bis 3 Monate.
Korrekt, das ist die Revision, bzw. die WIederkehrende Prüfung (WKP), aber eben nicht die Sicherheitsüberprüfung, die hier immer wieder zitiert wird. Bei der geht's wirklich nur um Papier, kann man beim Ministerium nachlesen:
Kernkraftwerke müssen als Ergänzung der aufsichtlichen Überprüfung regelmäßig zur Feststellung des aktuellen Sicherheits- und Sicherungsstandards einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) unterzogen werden. Dabei wird insbesondere das grundlegende Sicherheits- und Sicherungskonzept und das Zusammenwirken verschiedener sicherheitsrelevanter Systeme hinsichtlich aktueller Anforderungen überprüft. Vor der Atomgesetznovelle im Jahr 2002 wurden die SÜ von den Betreibern der Kernkraftwerke in der Regel auf freiwilliger Basis durchgeführt. Eine SÜ umfasst drei thematische Teile:
die deterministische Sicherheitsstatusanalyse,
die probabilistische Sicherheitsanalyse und
die deterministische Sicherungsanalyse.