All diese Punkte wurden bereits a.a. von der Bundesnetzargentur widerlegt.
nein, auch weil die BNetzA dazu keine Auskunft geben kann, da es nicht ihr Gebiet ist.
Es geht hierbei um einen Streckbetrieb.
[_] du weißt, was "Streckbetrieb" in einem AKW ist ist
Alles Gesetze und Verordnungen können blitzschnell verändert werden, siehe Coronagesetzgebung ( Einschränkung Bewegungsfreiheitreiheit, Demonstrationsfreiheit, Berufsfreiheit, und, und und).
bei diesen Gesetzen war keine Beteiligung der Bevölkerung vorgeschrieben.
eine einzige Klage gegen eine beliebige Änderung im Atomgesetz bring euren Zeitplan durcheinander.
Daran solls nun wirklich nicht scheitern.
besser zu Zeigen, das du keine Ahnung hast, ging wirklich nicht