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Avatar von iMil
  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Re: Wenn man es will, geht das alles. Der Autor will erkennbar nicht

All diese Punkte wurden bereits a.a. von der Bundesnetzargentur widerlegt.

nein, auch weil die BNetzA dazu keine Auskunft geben kann, da es nicht ihr Gebiet ist.

Es geht hierbei um einen Streckbetrieb.

[_] du weißt, was "Streckbetrieb" in einem AKW ist ist

Alles Gesetze und Verordnungen können blitzschnell verändert werden, siehe Coronagesetzgebung ( Einschränkung Bewegungsfreiheitreiheit, Demonstrationsfreiheit, Berufsfreiheit, und, und und).

bei diesen Gesetzen war keine Beteiligung der Bevölkerung vorgeschrieben.
eine einzige Klage gegen eine beliebige Änderung im Atomgesetz bring euren Zeitplan durcheinander.

Daran solls nun wirklich nicht scheitern.

besser zu Zeigen, das du keine Ahnung hast, ging wirklich nicht

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