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  • Friedensfreund

mehr als 1000 Beiträge seit 23.06.2014

Alle elektronischen Daten werden früher oder später missbraucht.

Alles, wirklich Alles an (privaten) Daten, was erst ein Mal digital oder elektronisch verfügbar ist, wird von Staat, Geheimdiensten und im Zweifel auch von Firmen genutzt, missbraucht und gegen jede Einzelperson verwendet. Auch solche Daten, auf die "Verfolgungsbehörden" ursprünglich keinen Zugriff hatten, wenn mal wieder irgendwo neue Formen der Datenerhebung kreiert werden, die ja ursprünglich angeblich "nur" dem zweckmäßigen Verfolgen irgendeines Geschäftszwecks oder so dienen sollen. Es wird einfach Alles genutzt, dessen habhaft geworden werden kann. Dazu können auch Gesetze jederzeit "nachgebessert" werden, in denen jeweils solche neuen Formen der Datenerhebung noch keineswegs vorgesehen waren. Dabei geht es m.E. - auch erfahrungsgemäß aus den letzten Jahrzehnten - im seltensten Fall um eine ehrlich demokratisch-rechtsstaatlich gebotene Rechtsverfolgung.

Daher ist m.E. mit das Beste, was mensch machen kann, sich bestmöglich gegen jede Art (zwangsweise) Zur-Verfügung-Stellen privater Daten in elektronischer Form zu wehren. Sei es der zwangsdigitalisierte Personalausweis, zwangsdigitalisierte Foto-Datenbanken der Bürgerämter, Zwangs-Meldedaten-Abgleiche für Alle und jede*n, eine zwangsdigitalisierte "Gesundheitskarte", ein Toll-Collect-System, der Zwang von Facebook, bei Account-Registrierung die eigene Handynummer anzugeben (ja klar, dient ja "nur" der "Zwei-Faktor-Authentifizierung"), und viele andere Spielarten mehr.

Dabei bin ich durchaus der Meinung, dass die Verfolgung des "Rechts" auch online im verhältnismäßigen(!) Rahmen(!) des demokratisch(!)-rechtsstaatlichen(!) Verfassungs- und Menschenrechts(!) möglich sein muss. Ich bin jedoch der Meinung, dass es darum bei solchen Abkommen im Zweifel am allerwenigsten geht. Und selbst wenn, dann wiegt der Missbrauch bzw. die Gefahr des Missbrauchs m.E. höher. Daher muss es m.E. Grenzen der Daten-Weitergabe und auch der Zwangs-Zurverfügung-Stellung "von der Quelle an" geben. Also absolute Grenzen. Und weniger solche lachhaften "Abwägungs"-Grenzen, wie sie das derzeitige "Datenschutz"-Recht, so fern überhaupt existent, m.E. kennzeichnen und dabei auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer weiter aushebeln.

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