_AI_ schrieb am 5. September 2014 23:02
> irgendeinDAU schrieb am 5. September 2014 22:47
>
> > Nein, wenn die ungestraft quasi-hoheitliche Gewalt ausüben dürfen
> > oder zumindest so einen Anschein erwecken dürfen, dann sind die
> > Gesetze dagegen nicht existent oder zahnlos. Keine Toleranz den
> > Predigern der Intoleranz!
>
> Da kommen doch gleich mehrere Rechtsverstöße in Frage: Notigung,
> Amtsanmaßung, verbotene Uniformierung (als Verstoß gegen das
> Versammlungsgesetz).
Amtsanmassung trifft schon mal nicht zu, weil es gar keine
Scharia-Polizei oder ähnliches bei uns gibt, also kann man sich
nichts dergleichen anmassen. Klaffende Gesetzeslücke.
Verbotene Uniformierung können die leicht umgehen, indem sie einfach
als Sandwich-Männchen mit diesen Plakaten herumlaufen. Dreimal kurz
gelacht.
Nötigung? Ich wette, da findet sich sofort eine deutsche
Richter-Lemure, die sich mit vollen Hosen freudig entschliesst, das
Faschistentreiben als harmlose Folklore einzustufen.
> > > https://kosmologelei.files.wordpress.com/2014/09/shariacontrol.jpg?w=529
>
> Dürfen die gerne bei sich an die Moschee oder Haustür hängen.
Nö nö, das affichieren die im Bezirk.
> Wenn
> die das irgendwo durchsetzen wollen, wo sie kein Hausrecht oder
> ähnliches haben, dann ist das Nötigung.
*OMG* In Bezirken, wo sich die deutsche Polizei nicht mal mehr traut,
eine Festnahme zu vollziehen, ohne in Zugstärke einzutrudeln, wenn
überhaupt.
> Aber zu bestrafen sind die Leute nur wegen
> konkreter Rechtsverstöße.
Natürlich.
> Und ich sehe immer noch nicht ein, warum
> zusätzliche Tatbestände erfunden werden sollen.
Nicht unbedingt neue Tatbestände, das müsste von Experten geprüft
werden. Vielleicht reicht schon eine Verschärfung der
Durchführungsbestimmungen. Es kann doch einfach nicht sein, dass die
Freiheit kampflos vor der faschistischen Intoleranz kapituliert.
> irgendeinDAU schrieb am 5. September 2014 22:47
>
> > Nein, wenn die ungestraft quasi-hoheitliche Gewalt ausüben dürfen
> > oder zumindest so einen Anschein erwecken dürfen, dann sind die
> > Gesetze dagegen nicht existent oder zahnlos. Keine Toleranz den
> > Predigern der Intoleranz!
>
> Da kommen doch gleich mehrere Rechtsverstöße in Frage: Notigung,
> Amtsanmaßung, verbotene Uniformierung (als Verstoß gegen das
> Versammlungsgesetz).
Amtsanmassung trifft schon mal nicht zu, weil es gar keine
Scharia-Polizei oder ähnliches bei uns gibt, also kann man sich
nichts dergleichen anmassen. Klaffende Gesetzeslücke.
Verbotene Uniformierung können die leicht umgehen, indem sie einfach
als Sandwich-Männchen mit diesen Plakaten herumlaufen. Dreimal kurz
gelacht.
Nötigung? Ich wette, da findet sich sofort eine deutsche
Richter-Lemure, die sich mit vollen Hosen freudig entschliesst, das
Faschistentreiben als harmlose Folklore einzustufen.
> > > https://kosmologelei.files.wordpress.com/2014/09/shariacontrol.jpg?w=529
>
> Dürfen die gerne bei sich an die Moschee oder Haustür hängen.
Nö nö, das affichieren die im Bezirk.
> Wenn
> die das irgendwo durchsetzen wollen, wo sie kein Hausrecht oder
> ähnliches haben, dann ist das Nötigung.
*OMG* In Bezirken, wo sich die deutsche Polizei nicht mal mehr traut,
eine Festnahme zu vollziehen, ohne in Zugstärke einzutrudeln, wenn
überhaupt.
> Aber zu bestrafen sind die Leute nur wegen
> konkreter Rechtsverstöße.
Natürlich.
> Und ich sehe immer noch nicht ein, warum
> zusätzliche Tatbestände erfunden werden sollen.
Nicht unbedingt neue Tatbestände, das müsste von Experten geprüft
werden. Vielleicht reicht schon eine Verschärfung der
Durchführungsbestimmungen. Es kann doch einfach nicht sein, dass die
Freiheit kampflos vor der faschistischen Intoleranz kapituliert.