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  • irgendeinDAU

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Re: Kalifat Rhein/Ruhr

GenosseGeneral schrieb am 5. September 2014 23:44

> Von welchen Durchführungsbestimmungen redest du da?

beispielsweise:
Was ist Nötigung im konkreten Fall?
Was ist Amtsanmassung, bezogen auf diese Faschisten-Clownerie?

Nochmals: es gibt zweifellos genug Strafrechtsexperten, die sehr wohl
in der Lage wären, dem Treiben der islamisch gefärbten Faschisten ein
legales Ende zu bereiten, bloss fehlt bisher der Druck der
demokratischen Öffentlichkeit, um dieses Projekt durch zu ziehen.

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