irgendeinDAU schrieb am 5. September 2014 23:55
> Was ist Nötigung im konkreten Fall?
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Beispiel: Kopftuch auf oder du kriegst eine ist Nötigung. Oder: Wenn
ich dich hier mit Alkohol sehe, setzt es was.
Ist eigentlich eine relativ klare Sache: Wenn ich mit Gewalt oder
eine Drohung eine Person zur etwas veranlassen will (und ich es nicht
darf)
Das Plakat, dass du gepostet hast, ist freilich keine Nötigung. Das
ist eigentlich gar nichts, außer ein Armutszeugnis. Wenn die netten
Herren jedoch versuchen das dann auch durchzusetzen, sind wir
angekommen: DAS ist dann Nötigung.
> Was ist Amtsanmassung, bezogen auf diese Faschisten-Clownerie?
AFAIK kann man sich nur ein Amt anmaßen, dass es auch gibt. Das
Gesetz soll ja bestehende Ämter schützen.
> Nochmals: es gibt zweifellos genug Strafrechtsexperten, die sehr wohl
> in der Lage wären, dem Treiben der islamisch gefärbten Faschisten ein
> legales Ende zu bereiten, bloss fehlt bisher der Druck der
> demokratischen Öffentlichkeit, um dieses Projekt durch zu ziehen.
Um es nochmal klar zu sagen: Es ist ein vernünftiges Ziel die
Grundrechte aller Menschen zu schützen. Und das tun wir eben mit
unseren Gesetzen. Das ist der Sinn und Zweck von Gesetzen. Aber es
kann nicht sinnvoll sein, Gesetze zu verabschieden, die dir einfach
nur eine Handhabe gegen Leute geben soll, deren Gesinnung dir einfach
nur nicht genehm ist.
Ziel von Gesetzen ist es Rechte zu schützen und nicht eine Handhabe
zu schaffen. Handhaben brauchten Hitler und Stalin. Eine Demokratie
und ein Rechtsstaat braucht gesicherte Rechte. Und Gesinnungen können
in einer Demokratie auch nicht verboten werden. ABER: Manche
Gesinnungen können sich aber nicht entfalten ohne die Rechte andere
zu verletzten. Und an dem Punkt kannst du dann Nazis, Fascho-Kommis
und Islamisten packen. Aber nicht vorher. Sonst stellst du dich nur
in eine Reihe mit dem Gesocks.
> Was ist Nötigung im konkreten Fall?
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Beispiel: Kopftuch auf oder du kriegst eine ist Nötigung. Oder: Wenn
ich dich hier mit Alkohol sehe, setzt es was.
Ist eigentlich eine relativ klare Sache: Wenn ich mit Gewalt oder
eine Drohung eine Person zur etwas veranlassen will (und ich es nicht
darf)
Das Plakat, dass du gepostet hast, ist freilich keine Nötigung. Das
ist eigentlich gar nichts, außer ein Armutszeugnis. Wenn die netten
Herren jedoch versuchen das dann auch durchzusetzen, sind wir
angekommen: DAS ist dann Nötigung.
> Was ist Amtsanmassung, bezogen auf diese Faschisten-Clownerie?
AFAIK kann man sich nur ein Amt anmaßen, dass es auch gibt. Das
Gesetz soll ja bestehende Ämter schützen.
> Nochmals: es gibt zweifellos genug Strafrechtsexperten, die sehr wohl
> in der Lage wären, dem Treiben der islamisch gefärbten Faschisten ein
> legales Ende zu bereiten, bloss fehlt bisher der Druck der
> demokratischen Öffentlichkeit, um dieses Projekt durch zu ziehen.
Um es nochmal klar zu sagen: Es ist ein vernünftiges Ziel die
Grundrechte aller Menschen zu schützen. Und das tun wir eben mit
unseren Gesetzen. Das ist der Sinn und Zweck von Gesetzen. Aber es
kann nicht sinnvoll sein, Gesetze zu verabschieden, die dir einfach
nur eine Handhabe gegen Leute geben soll, deren Gesinnung dir einfach
nur nicht genehm ist.
Ziel von Gesetzen ist es Rechte zu schützen und nicht eine Handhabe
zu schaffen. Handhaben brauchten Hitler und Stalin. Eine Demokratie
und ein Rechtsstaat braucht gesicherte Rechte. Und Gesinnungen können
in einer Demokratie auch nicht verboten werden. ABER: Manche
Gesinnungen können sich aber nicht entfalten ohne die Rechte andere
zu verletzten. Und an dem Punkt kannst du dann Nazis, Fascho-Kommis
und Islamisten packen. Aber nicht vorher. Sonst stellst du dich nur
in eine Reihe mit dem Gesocks.