irgendeinDAU schrieb am 6. September 2014 11:42
> Nein, behaupte ich nicht. Polizei und Justiz sagen, sie hätten keine
> oder ungenügend Handhabe, um gegen diese Faschistenbanden vorzugehen.
Hast du nicht was von "Lemuren-Richtern" erzählt, die die Gesetze
nicht anwenden würden?
> <cite>
> Doch der Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft zeigt auf, in
> welchem Dilemma die Strafverfolger stecken: "Das bloße Empfehlen
> religiöser Regeln ist nicht strafbar", sagt Wolf-Tilmann Baumert.
> Erst wenn jemand tatsächlich daran gehindert werde, eine Diskothek
> oder Spielhalle zu betreten, könnte dies als Nötigung verfolgt
> werden. Die drei mutmaßlichen Islamisten im Alter von 19 bis 33
> Jahren seien aufgrund der fehlenden Handhabe daher nicht festgenommen
> worden.
> </cite>
Ja, korrekt. Warum sollte auch eine Empfehlung etwas nicht zu tun
strafbar sein? Willst du Alkoholhilfegruppen, Puritaner, Feministen,
sehr gläubige Christen, Erzkonservative und andere Gruppen als
Kollateralschaden gleich mit wegsperren, weil sie auch gegen
Glücksspiel, Prostituition und Alkohol sind?
Ich sage jetzt: Ab morgen sollten wir alle nur noch Karohemden
tragen! Wo habe ich jetzt deine Rechte verletzt? Wenn ich dir paar
aufs Maul hauen würde oder zumindest damit drohen würde: Dann ja.
Wenn ich mit meine überaus beliebten Karohemdpartei ein Gesetz auf
den Weg bringen würde: Dann ja, dann muss der Bundespräsident oder
das BVerfG das wieder einkassieren.
> Es gibt keinen, du hast bloss einen konstruiert.
Doch, der ist mir auch schon aufgefallen.
> Nein, behaupte ich nicht. Polizei und Justiz sagen, sie hätten keine
> oder ungenügend Handhabe, um gegen diese Faschistenbanden vorzugehen.
Hast du nicht was von "Lemuren-Richtern" erzählt, die die Gesetze
nicht anwenden würden?
> <cite>
> Doch der Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft zeigt auf, in
> welchem Dilemma die Strafverfolger stecken: "Das bloße Empfehlen
> religiöser Regeln ist nicht strafbar", sagt Wolf-Tilmann Baumert.
> Erst wenn jemand tatsächlich daran gehindert werde, eine Diskothek
> oder Spielhalle zu betreten, könnte dies als Nötigung verfolgt
> werden. Die drei mutmaßlichen Islamisten im Alter von 19 bis 33
> Jahren seien aufgrund der fehlenden Handhabe daher nicht festgenommen
> worden.
> </cite>
Ja, korrekt. Warum sollte auch eine Empfehlung etwas nicht zu tun
strafbar sein? Willst du Alkoholhilfegruppen, Puritaner, Feministen,
sehr gläubige Christen, Erzkonservative und andere Gruppen als
Kollateralschaden gleich mit wegsperren, weil sie auch gegen
Glücksspiel, Prostituition und Alkohol sind?
Ich sage jetzt: Ab morgen sollten wir alle nur noch Karohemden
tragen! Wo habe ich jetzt deine Rechte verletzt? Wenn ich dir paar
aufs Maul hauen würde oder zumindest damit drohen würde: Dann ja.
Wenn ich mit meine überaus beliebten Karohemdpartei ein Gesetz auf
den Weg bringen würde: Dann ja, dann muss der Bundespräsident oder
das BVerfG das wieder einkassieren.
> Es gibt keinen, du hast bloss einen konstruiert.
Doch, der ist mir auch schon aufgefallen.