ScharfGeschnitten schrieb am 28.07.2024 14:25:
"...erscheint den militärischen Argumenten zufolge eine dauerhafte und damit unbefristete Nutzung von Funkgeräten auch im Grundbetrieb mit der vollumfänglichen Bandbreite der bislang zivil genutzten Frequenzen für militärische Funkanwendungen unbedingt erforderlich..."
Hier sehe ich den dicksten Hund begraben:
Selbst zu "Friedenszeiten" werden diese Frequenzen beansprucht,
auch wenn sie nur im Kriegsfall benötigt werden würden.
Warum?
Ist der "Verteidiugungsfall" der neue Normalzustand?
Kann man die nicht nur im tatsächlichen Kriegsfall
der Bundeswehr zur Nutzung freigeben?