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318 Beiträge seit 11.04.2008

Transparent parlamentarische Entscheidungsverläufe sehen anders aus

Da die maximale nutzbaren Übertragungsfrequenzen bzw. Funkspektren schon immer ein knappes (Wirtschafts-)Gut darstellen, wird es endlich Zeit für eine breite und nachhaltige Debatte, wie in der Bundesrepublik damit umgegangen (bzw. reglementiert) werden sollte.
Die Bundesnetzagentur als Exekutivbehörde kann es nicht (bzw. taktiert in einem politischen Minenfeld), und sollte daher nicht das letzte grundlegende (Zuteilungs-) Wort haben.

Fragwürdig veranlasste Anhörungsverfahren (der BnetzA) zu Dies und Das (mit partiell merkwürdigen Fristsetzungen und/oder erbärmlichen Themenzuschnitten (bzw. Abfrageschwerpunkten) suggerieren nur eine halbwegs umfassend „abgewogene“ Entscheidungsfindung, welches letztlich nur ein zumist verdecktes Schachern im Hintergrund vernebelt. Die aktuell TKG-Regulierungskonstruktion (einschließlich objektiven Umsetzungskontrollen bzw. substantieller Einhaltung früherer Vergabeauflagen) als Exekutivgrundlage für die BnetzA hat mit einem gesellschaftlich rechtsstaatlichem Transparenzgebot nicht viel gemein.

Als negatives (Regulierungs-) Beispiel sei hier an die nicht sanktionierte „Zulassung“ von freizügig veränderbaren Rufnummern bei „anrufenden“ Werbe- und Lockanrufen erinnert. Oder die immer noch armselige Mobilflächenabdeckung (Coverage) auf dem Land, auf Autobahnen oder Schienenstrecken. Und das nach 35 Jahren nach Zuteilung der ersten privaten Mobilfunknetzfrequenz an D2 (heute vodafone).

Es waren überwiegend Regulierungsverfügungen und Entscheidungen der Beschlusskammern, welche über eine teilweise “abenteuerliche“ formal abgeleitete Argumentationsführungen die im TKG eigentlich klar ausformulierten Regulierungsziele (im Sinne der Strippenzieher im Hintergrund) interpretierten.

Zur Sicherstellung exorbitanter Renditeerwartungen der drei Mobilfunkplatzhirschen beklagt die deutsche Volkwirtschaft eine der höchsten Mobilfunktarife in Europa, eine lausig kaum noch unterbietbare Netzabdeckung in der Fläche, und ein Servicedesaster bei den Mobilfunkanbieten wie in Dritte Welt Ländern.

Da stören knallharte Mobilfunkabdeckungsvorgaben doch nur; machen nur unnötig Arbeit für die BnetzA und machen diese (durch hochbezahlt privat finanzierte Rechtsanwaltkanzleien im Interesse ihrer Auftraggeber) öffentlich angreifbar. BnetzA-Verwalten statt volkswirtschaftlich zielführendes Gestalten halt.
Frequenznutzungsverlängerungen nochmal ohne juristisch eindeutig verpflichtende Regulierungsauflagen (Coverage, Verbindungsqualität und lokalen Mindestbandbreiten, etc.) welche dann mit empindlichen Pönalen in mehrstelliger Millionenhöhe verbunden werden? Oder wieder nur Ordnungsgelder, welche, wenn überhaupt, bei den bisher erwirtschaften Traumrenditen bei den drei Mobilfunknetzbeteibern aus der Portokasse bezahlt werden?

Die Länderregierungen haben sicherlich auch ihre Negativanteil (Breitbanderschließungszustimmungen?), weil sie u.a. auf keinen Fall auf ihren Einfluss beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (plus TV -> ÖRR) bzw. auf die länderspezifisch viel wichtigere Frequenzzuteilung (DVB-T2, DAB, etc.) verzichten wollen. Bei der digitalen Dividende I & II blieb halt neben Radio und TV, und dem zweifelhaften Bandbreitenhunger (für Flat-Rate-Gewinne für Facebook, Whats-App und Youtube) der Mobilfunkbetreiber nicht mehr viel übrig z.B. für die Behörden und Organisationen mit öffentlichen Sicherheitsaufgabe (BOS – Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz -> TETRA Breitband, BOS-LTE) sowie Veranstaltungsmikrofonfunkspektren! Von wegen Priorität bei staatlich zu garantierenden Sicherheitsvoraussetzungen. Die aktuell zugeteilten BOS-Digitalfunkfrequenzen (nur für Sprachübertragungen) laufen um 2030 aus. Danach – Nobody knows?

Wenn denn für die neuen Bundeswehrfunkgeräte (soweit sie denn nach fast 20 Jahren für Abermilliarden tatsächlich der Truppe zur Verfügung stehen) ihre digitalen Breitbandoptionen nur über weitere ergänzt zugeteilte Frequenzspektren (ist der Bedarf wirklich objektiv verifiziert worden – kein Wunschdenken von betroffenen Klientel) nutzen wollen, wird eine öffentliche Generaldebatte für die begrenzte Ressouce FUNKFREQUENZZUTEILUNG nicht mehr zu verdrängen sein.

Da dürfen sich die professionell engagierten Lobbyistenagenturen und Medienberater längerfristig über prächtige Beraterhonorare freuen. Nur wo bleiben dann die über 750 Bundestagsabgeordneten zur nachhaltig legitimen Vertretung privater und geschäftlicher Telekommunikationsnutzer? Global denken, national schwafeln und inhaltlich fatal (ggf. gar nicht) handeln?

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