Nach sowjetischem Recht trat die Ukraine aus der SU aus. Nach sowjetischem Recht durfte dies auch die Krim oder der Donbass. Nach meiner Kenntnis wurden diese sowjetischen Rechtsvorschriften durch die Ukraine nicht rechtzeitig geändert, galten somit für die Ukraine weiter. Damit wäre also der Austritt der Krim als auch der Donbassrepubliken aus der Ukraine rechtlich nicht zu beanstanden. Was fehlt wäre die vorgeschriebene Übergangszeit von fünf Jahren und eine Verhandlung über einen Interessenausgleich.