Jugendschutz geht bei uns aber etwas zu weit. Das sollte man auch
bedenken. Da wird z.B. schon bei Fachbüchern geprüft, ob diese
jugendgefährdend seien und es wurden sogar schon Bücher als angebliche
Anleitungen zu Straftaten beschlagnahmt, deren Inhalt in der
Fachliteratur x-fach nachlesbar ist.
Ich finde, hier wird bereits Art. 5 Abs.3 GG verletzt.
bedenken. Da wird z.B. schon bei Fachbüchern geprüft, ob diese
jugendgefährdend seien und es wurden sogar schon Bücher als angebliche
Anleitungen zu Straftaten beschlagnahmt, deren Inhalt in der
Fachliteratur x-fach nachlesbar ist.
Ich finde, hier wird bereits Art. 5 Abs.3 GG verletzt.