dass die sechsstellige Zuwendung des Familienministeriums erfolgte, obwohl weder die geforderte "Teilfinanzierung" noch der ebenso "grundsätzlich" vorgeschriebene "Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent" vorlag
Das hört sich so an als ob hier klar gegen Vergaberichtlinien versoßen wurde, was wiederum den Straftatbestand der Untreue erfüllen könnte. Was sagen denn die Juristen dazu?