Ansicht umschalten
Avatar von nesdar
  • nesdar

141 Beiträge seit 10.06.2016

Auch kritische Geister sind im frame

Es gibt weder einen Gerichtsprozess noch Beschuldigte noch gibt es ein Ermittlungsverfahren weder ein reguläres staatsanwaltliches noch eines des sogenannten JIT.

Es beschuldigt auch niemand von offizieller Seite das Russland oder die Rebellen die MH17 abgeschossen haben.

Es ist darüberhinaus, und das ist der wichtigste Punkt, überhaupt noch vollkommen ungeklärt was für eine Waffe genutzt wurde.

DSB und JIT konnten das nämlich gar nicht feststellen, beide vermuten nur eine BUK, können aber nach wie vor eine ganz andere Version nicht ausschließen.
Das kann man u.a. gut daran erkennen das das DSB 2015 einen speziellen Sprengkopftyp mutmaßte, den das JIT bis heute nicht bestätigt hat, nicht einmal die Vermutung wurde bestätigt..
Das JIT spricht nur sehr allgemein von einem möglichen BUK System, ohne einen Sprengkopftyp zu benennen, das sie als Tatwaffe vermuten.

Mit so einer Beweislage, das man nicht mal annähernd die Tatwaffe bestimmen kann, ist es vollkommen ausgeschlossen dem ganzen irgendwelche Tatverdächtigen zuzuordnen.

Beides ist hingegen zwingende Voraussetzung für ein reguläres rechtsstaatliches Strafverfahren.

Was soll denn die Staatsanwaltschaft in die Klageschrift schreiben?

Irgendwer hat irgendwie die MH17 angegriffen und wir vermuten das ein Russe oder angeblicher Prorusse namens X und oder Y irgend etwas damit zu tuen haben könnte.

Kein Gericht der Welt kann so ein Verfahren führen, so etwas wird nicht eröffnet sondern gleich abgewiesen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.10.2019 10:54).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten