aquadraht schrieb am 10.10.2019 09:08:
Hier stellt sich doch die rechtliche und kriegsvölkerrechtliche Frage, wen überhaupt eine strafrechtliche Schuld treffen könnte.
Es gibt doch bislang drei mögliche Tätergruppen:
1. Ukraine
Die hatte mehrere Luftabwehrkomplexe in der Region im Einsatz, die in der Lage waren, das Flugzeug zu beschiessen. Insgesamt waren das 26 Telar-Abschussrampen mit 104 Raketen, dazu 6 Ladefahrzeuge mit weiteren 24 Raketen und 6 Radarfahrzeuge. Ausserdem kann sich ein S-125-Luftabwehrsystem in der Region befunden haben.
Und vor allem hatte die Ukraine, als einziger Abfangjäger in der Luft.
Ich staune immer wieder, mit welcher penetranten Ignoranz diese hier schon öfter thematisierten Einschusslöcher,
> http://www.whathappenedtoflightmh17.com/evidence-that-mh17-was-shot-down-by-an-aircraft/
die nur von einer 30mm Bordkanone stammen können, bei den "Ermittlungen" ignoriert werden.
- Herr Kollege, das Mordopfer hat doch mehrere Einschusslöcher, die mit den dazu gehörenden Austrittswunden nur von einer Feuerwaffe cal. '38 stammen können.´
- NEIN!. Die können auch von einer Rohrbombe, die voll mit Schrapnellen vom cal.'38 war stammen.
Die Frage stellt sich doch, WER im Fall MH17 die Beweislast hat.
my2,
d.