DAUerlutscher schrieb am 10.10.2019 10:42:
Die Frage stellt sich doch, WER im Fall MH17 die Beweislast hat.
Vor einem Gericht nach westlichem Recht hat in einem Strafrechtsfall immer der Ankläger die Beweislast.
Dies kann sich in einem zivilrechtlichen Fall unter Umständen etwas anders darstellen (deshalb kommt es gelegentlich vor, dass es auf dem zivilrechtlichen Weg z.B. zu Entschädigungszahlungen kommen kann, obwohl dasselbe Ereignis zu keiner strafrechtlichen Verurteilung geführt hat).
Ebenfalls kann das vor einem irregulären Gericht, wie dem vom Westen gewünschten Tribunal anders aussehen - dort können die beteiligten Mächte Regeln festlegen, die nicht zwingend dieselben hohen Standards wie reguläre Gerichte erfüllen.
Vor dem "Gericht" der Presse, der Politik und der (öffentlichen) Meinungen hingegen ist es oft so, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, und gelegentlich nicht mal ein Unschuldsbeweis zur Kenntnis genommen wird.
Diese Unterscheidung erklärt, wieso:
1) Zuallererst die öffentliche Meinung via Presse auf ein "Putin ist Schuld" getrimmt wurde. Hier gibt es nur wenige Regeln, und wer die Meinungshoheit gewinnt ist nicht unbedingt derjenige, der am sachlichsten argumentiert.
2) Ein Tribunal gewünscht wurde. Hier hätte man Regeln vorgeben können, die eine Verurteilung des gewünschten "Schuldigen" stark vereinfacht hätten. Dass der gewünschte Schuldige sich einer solchen Wasserprobe nicht unterziehen wollte, hat ihm bez. 1) geschadet, aber wohl weniger als erwartet wurde.
3) Nach neuesten Ankündigungen ein Gerichtsverfahren erst in einigen Jahren (wenn überhaupt) zu einem Urteil finden könnte. Es geht wohl darum, möglichst lange von 1) zu zehren.
4) Opfer-Organisationen eventuell ein zivilrechtliches Verfahren anstreben werden, dessen Ergebnis nicht unbedingt dieselbe "Beweiskette" würdigen müsste wie das JIT-Verfahren und z.B. die Ukraine zu Entschädigungszahlungen verknurren könnte, ohne dass abschliessend beantwortet wird, wer denn nun wirklich MH17 abgeschossen hat.