Erstmal die Airline bzw. deren Versicherungen.
Wenn ein Gericht befindet, dass die Airline fahrlässig gehandelt hat (z.B. bei der Routenwahl), haftet die Airline sogar in unbegrenzter Höhe.
Erstmal die Airline bzw. deren Versicherungen.
Wenn ein Gericht befindet, dass die Airline fahrlässig gehandelt hat (z.B. bei der Routenwahl), haftet die Airline sogar in unbegrenzter Höhe.