1. Es muss eine Sperrfrist geben und zwar vor der Kandidatur (Landtag oder Bundestag) von mind. 5 Jahren
2. es muss eine Sperrfrist geben und zwar nach dem Abgang (Landtag oder Bundestag) ebenfalls von 5 Jahren
3. Zum Landtags-/Bundestagsmandat darf der Kandidat nur in seinem Hauptberuf arbeiten und keine anderen Jobs annehmen. Hier muss dann geprüft werden, dass es keinen Missbrauch gibt über Frau, Schwager/Schwägerin und Kinder.
4. In den Sperrfristen darf er auch nur seinen Hauptberuf ausüben und keine anderen Jobs annehmen
5. Alles muss absolut transparent sein und nicht per Gerichtsurteil verschleiert werden (Spahn Villa)
Das ist nur mal ein Grundrahmen. Ausserdem muss ein Abgeordneter Schadenspflichtig sein, wenn er Scheisse baut (Hier: Scheuer, VdL u.a.)