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  • Rundulator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2019

Jeder Angestellte, Student darf maximal ~15 Stunden die Woche

eine Nebentätigkeit ohne Interessenkonflikt ausüben.
Sonst fristlose Kündigung oder Zwangsexmatrikulierung.
Es gibt politische Beamte, Politiker, Manager die haben gleichzeitig mehr als 4 Vorstandspöstchen.

Und wie ein Forent schrieb, es geht um Korruption.
Ansatz einer Definition:
Erfolgreicher Lobbyismus, ist Korruption in reinster Form.
Das impliziert selbstverständlich einen Interessenkonflikt.

Es gibt nicht nur Aktienpakete für Politiker, es gibt, wie üblich, auch Immobilien im Ausland. Der Bereich wird absolut Stiefmütterlich behandelt zumal die Banken/Sparkassen im Bereich der Geldwäsche und Vertuschung der Werte behilflich sind und im Grundbuchamt stehen welches der Heimatminister bundesweit einsehen kann.(IMAGI, an falscher Stelle in falschen Händen!!!).

Nur eine klitzekleine Spitze. Ulla Schmidt (die blode Schwedin!) und die Geldwäsche im Bordell ihrer Schwester über ihr Sparkassenbuch.
http://www.bifff-berlin.de/SCHINZ.html

Hier sieht man wie schräg das Verhältnis zwischen Politiker und Bürger ist.
Der Bürger soll folgendes ausfüllen.

Schenkungen/Spenden/Übertragungen
Hier sind Schenkungen/Spenden/Übertragungen anzugeben, die innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Vermögen einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person im In- oder Ausland erfolgten.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba013070.pdf

Sippenhaft für alle !!
Dazu gesagt, wenn "Ermittlungen" aufgenommen werden, so werden alle Dritten unter Androhung eines Bußgeld etc. verpflichtet Auskunft zu geben. Natürlich nur bei den hier länger Lebenden.

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden,
um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung).
Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung).
Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

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