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  • 00_Graham

mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.2016

"Nebenverdienste" anrechnen

Bundestagsabgeordneter zu sein, kann eigentlich nur eine Vollzeitbeschäftigung sein. Dafür spricht auch die Üppigkeit der Abgeordnetenentschädigung.

Angebliche "Nebenverdienste", die vielleicht noch den "Hauptverdienst" um ein Vielfaches übersteigen, sind nicht zu rechtfertigen.

Jeder Euro an weiterem Einkommen neben der Abgeordnetenentschädigung sollte auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden, bis hin zu null Euro Anspruch auf Abgeordnetenentschädigung. Da der spätere Pensionsanspruch an die Abgeordnetenentschädigung gekoppelt ist, sollte sich der Pensionsanspruch ebenfalls reduzieren.

Die Verhältnisse im Bundestag würden sich enorm wandeln - zum Positiven.

Also bitte, mehr Populismus wagen!

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