Goerlitzer schrieb am 10.03.2021 09:04:
Denn die 600.000 Euro, die Nüßlein für die "Weiterleitung" eines Maskenangebots erhielt, haben ganz offensichtlich nichts mit einer Provision oder einem Entgelt für Nebentätigkeiten zu tun.
Wenn er eine Firma hat, deren Job es ist, für Vermittlungen Provisionen zu nehmen, dann hat seine Firma nur den üblichen Job gemacht.
Aber mal abgesehen davon wie man es schafft, zwei Vollzeitjobs (Abgeordneter und Geschäftsführer) gleichzeitig zu machen ist das Problem doch was anderes: Wozu braucht es bei einem normalen Beschaffungsvorgang einen Vermittler?
Würde er mir Provision zahlen wenn ich ihm zu einem örtlichen Bäcker für seine Brötchen vermitteln würde? Oder ist so einer Vermittlungsprovision doch nur normal, wenn sie nicht vom eigenen Geld bezahlt werden muss?
Und wenn es tatsächlich um Vermittlung geht, und einer der vermittelten ein Kontakt ist, den er über seine Abgeordnetentätigkeit kennt, wird hier eindeutig aus dem Mandat ein privater Vorteil geschlagen.