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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Unsinn

Es steht aber nichts davon im GG das diese politischen Parteien den Staat zu ihrer Beute machen dürfen.

Es steht auch nicht drin, das sie es dürfen. Der Schutz der freien Mandatsausübung schützt derartige krumme Geschäfte keineswegs.

Wir brauchen eine neue Verfassung und neue Wahlgesetze!

Wenn von 65,1 Millionen Wahlberechtigten nur 1,1 Millionen in politischen Parteien Mitglied sind so ist das 1:1 in den Parlamenten zu spiegeln.

Also Räterepublik? Echt?
Du, das hatten wir schon mal, ich will ja nicht spoilern, aber... war nicht so gut...

Das ist im übrigen so im GG niedergelegt,es interessiert nur Niemanden!
(Stichwort Parität ...das Parlament hat alle Klassen und Berufsstände paritätisch zu repräsentieren)

Die Stelle, aus der Du das raus lesen willst solltest Du vielleicht mal nennen. Ohne Fundstelle wirkt die These doch sehr abenteuerlich.

Da die politischen Parteien in abwechselnden Koalitionen seit 1949 insgesamt 344 verfassungswidrige Gesetze ersonnen (die dann vom BverG kassiert werden mussten) muss man davon ausgehen das es sich um notorische Wiederholungstäter handelt, die weder das GG noch Sitten und Gebräuche zu beachten gedenken!

Und das wird aus gutem Grunde nicht bestraft. Bevor das BVerfG gesprochen hat sind zu vielen Fragen unterschiedliche Auslegungen "richtig".

Das System muss neu gestartet werden und VORHER muss das BIOS upgedated werden sonst wird das neu gestartete System wieder genauso laufen wie das Alte!

Kriech? Hatten wir auch schon... ich will ja nicht spoilern... Du weisst bescheid!

In unserer Demokratie zählen nur die Interessen derer, die mitmachen. Diesen Grund"fehler" kannst Du nicht beseitigen, denn wer nicht mitmacht, über dessen tatsächliche Interessenlage bestehen nur Mutmaßungen.

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