Dass man dem offensichtlich psychisch Kranken überhaupt eine Waffenbesitzkarte ausstellte bzw. nicht wieder einzog, als er die Polizei und Staatsanwaltschaft mit Anzeigen bzgl. seiner Paranoia nervte, ist schon verwunderlich.
GWH
Dass man dem offensichtlich psychisch Kranken überhaupt eine Waffenbesitzkarte ausstellte bzw. nicht wieder einzog, als er die Polizei und Staatsanwaltschaft mit Anzeigen bzgl. seiner Paranoia nervte, ist schon verwunderlich.
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