Psychisch Kranke werden hier eben nicht per se eingesperrt. Erst wenn sie offensichtlich eine Gefahr für sich und andere darstellen und eine richterlicher Beschluss für die Einweisung existiert.
Psychisch Kranke werden hier eben nicht per se eingesperrt. Erst wenn sie offensichtlich eine Gefahr für sich und andere darstellen und eine richterlicher Beschluss für die Einweisung existiert.