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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Gesetze gelten so, wie sie dastehen

Patenthalse schrieb am 11.01.2018 11:05:

Zunächst mal machst du deutlich, dass dir die Werte des GG offenbar nur dann wichtig sind, wenn sie sich mit deinen persönlichen Ansichten decken.

Des weiteren ist es durchaus möglich auch nichtöffentliche AG wegen Diskriminierung zu verklagen, mit Einschränkungen gilt das übrigens auch für Vermieter. Unabhängig davon hast du aber deine bigotte Haltung zu dem Thema ja hier selbst kundgetan.

Für dein Schubladendenken hast du hier bereits genug Nachweise geliefert,
mehr braucht es da eigentlich nicht :-D

Gesetze gelten so, wie sie dastehen
Und es gibt eben keine Ausweitung von Grundrechten in private Belange, es gibt weder eine Vermietgleichheit, noch eine Arbeitnehmereinstell-Gleichheit.
Jeder dieser Vorgänge kann ohne Begründung vom Vermieter, bzw Arbeitgeber so behandelt werden, wie es ihm passt. Wenn er keine unerlaubten Gründe nennt, gelten sie auch nicht. Ich hab bei Ablehnungen nie Gründe genannt, wozu auch?

Ich muss jemand, der mir aufgrund seiner Ansichten unsympathisch ist, weder als Mieter noch als Mitarbeiter akzeptieren.

Und, ja, ich seh' Das auch als politische Sache: Sollen Ausgrenzer ruhig mal ihre eigene Medizin zu kosten bekommen......
Die Zahl AfD-Anhänger, die Wohnungen an junge Asylbewerber vermieten, dürfte sich auch staaark im Nullstelligen Bereich bewegen....

Gern austeilen, aber beim Einstecken mimimimi, die Grundrechte, buhuu,
Das ist einfach peinlich.
Zumal an den Grundrechten Anderer von AfD und Besorgtenstadl gern geknabbert wird.....

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