Der permanent wiederholte Hinweis, daß das bis 1995 oder so kein Straftatbestand war, mutet so an, als habe es bis dahin einen Freibrief für einen Ehemann zu sexueller Gewalt gegenüber der Ehefrau gegeben. Das muß aber keineswegs so gewesen sein. Daß es nicht als Vergewaltigung behandelt wurde, schließt nicht aus, es zumindest etwa als Körperverletzung einzustufen. Ähnlich die eheliche Beischlafpflicht. Die gab es offenbar, aber ein Recht auf ihre Durchsetzung per Gewaltakt ist noch etwas anderes.