Zitat: "...indem sie jegliche Nutzung des Guts und seiner unmittelbaren Umgebung oder der für seinen Schutz eingesetzten Geräte für Zwecke unterlassen, die es im Falle eines bewaffneten Konflikts der Zerstörung oder Beschädigung aussetzen könnten..."
Demnach müssen Tunnel der Hamas, wie auch Aufstellflächen für Raketenartillerie nicht in der UMGEBUNG von Kulturdenkmälern aufgestellt werden, sondern müssen einen Mindestabstand einhalten, der dem Wirkbereich zuzüglich Streuung israelischer Gegenangriffe entspricht.
Damit der Artikel ausgewogen und vollständig wäre, bräuchte er Informationen darüber, inwieweit dies von der Hamas tatsächlich eingehalten wird.