ZJ glauben nicht an die Hölle, drohen also auch nicht damit.
ZJ lösen auch keine strafrechtlich relevanten Tatbestände wie Vergewaltigung und häusliche Gewalt "unter sich". Die Anerkennung als Körperschaft d.ö. Rechts würde das selbstverständlich auch in keiner Weise legitimieren, wie hier insinuiert wird.
ZJ versammeln sich seit mehr als 10 Jahren nicht mehr dreimal wöchentlich, sondern zwei mal. Eine "Anwesenheitspflicht" gibt es selbstverständlich nicht, geschweige denn, dass man eine solche überprüfen könnte.
Ich bin seit über 30 Jahren dabei und wurde persönlich noch nie zum Spenden aufgefordert und ebenso wenig auf meinen eher bescheidenen Beitrag zum Predigen angesprochen.
Fälle von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung oder sonstiger Misshandlung würde ich, und jeder den ich kenne, sofort bei der Polizei zur Anzeige bringen. Danach würde ich auch Verantwortliche in der Gemeinde informieren, damit sie entsprechende interne Sanktionen veranlassen können, die selbstverständlich völlig unabhängig von juristischen Gesichtspunkten wären.
Hier spricht mehr als offensichtlich, einmal mehr, eine einzelne Stimme aus ihrer ganz individuellen, menschlichen Enttäuschung heraus. Was die Dame erlebt hat, tut mir sehr leid, hat aber nichts mit der Institution der ZJ zu tun. Damit will ich nicht in Abrede stellen, dass es auch fehlgeleitete Älteste gab und noch gibt, die empfehlen Fälle von psychischer oder physischer Misshandlung unter den Teppich zu kehren.