Rob 1 schrieb am 03.08.2022 16:22:
PippiLangstrumpf schrieb am 03.08.2022 13:00
Nein, das ist es nicht. Die Umstände spiele eine absolut entscheidende Rolle.
Na dann passt es doch, nach deiner Definition.
Die Umstände waren so, dass der ukrainische Präsident Janukowitsch gg. die Interessen der Krim- und Donbassbewohner weggeputscht wurde, obwohl bereits der Termin für eine Neuwahl feststand.
Lt. ukrainischer Verfassung sind nämlich für eine Amtsenthebung 75% aller Stimmen im Parlament nötig, die nicht erreicht wurden.
Zudem wurde das verfassungsmäßige Verfahren ebenfalls nicht eingehalten.Siehe ukrainische Verfassung der Zeit ab Artikel 198:
http://www.verfassungen.net/ua/verf96-i.htm
Wenn dann auch noch per Dekret die russische Sprache, Sender und Oppositionsparteien verboten werden, reicht das allemal als "Umstand" der zu einer Abspaltung berechtigt. ;-)
Also fehlende zwei Prozent sind mit Sicherheit nicht ausreichend für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung und auch der Rest nicht.
Es haben ja auch nur extrem wenige Staaten auf dieser Welt die Unabhängigkeitserklärung der Krim und noch weniger die der "Volksrepubliken" anerkannt.
Dass ein Präsident eine Entscheidung trifft, mit der satte 73% des eigenen Parlaments und damit auch eine Mehrheit der eigenen Partei nicht einverstanden ist, ist aber unproblematisch für dich, oder? Ich finde das reichlich schräg und definitiv nicht normal.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.08.2022 16:31).