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  • HorstPachulke

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2015

Eine Mörderin bleibt eine Mörderin.

Ob sie aus politischen, monetären oder geistigen Gründen (z.B. verletzter Stolz) mordet, ist dabei rein rechtlich nebensächlich. Nur wenn man sich komische Klamotten mit bestimmten Kennzeichen anzieht und sich an die Regeln der Kriegsführung hält, dann macht das juristisch einen Unterschied. Moralisch bleibt auch dann ein Mörder ein Mörder - nur nennen darf man ihn dann leider nicht mehr so, ohne sanktioniert zu werden.

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