Marius2 schrieb am 25.04.2018 16:19:
Aber beweisen muss man es!
Die Angeklagte hat gestanden, das reicht für Lebenslang etc.
Die Funktionsweise eines Rechtsstaats scheint Dir nicht bekannt zu sein.
Nur, weil jemand etwas behauptet ist das nicht der Nachweis der Tatbegehung, der Rechtswidrigkeit und der Schuld.