Ansicht umschalten
Avatar von cybergorf
  • cybergorf

mehr als 1000 Beiträge seit 23.08.2001

Re: "den Mandanten ans Messer zu liefern"

Auch wenn es vielleicht die Richtige trifft: den Mandanten ans Messer tu liefern ist nicht Aufgabe des Verteidigers.

Das hast die Mandantin mit ihren Straftaten ja auch selbst besorgt.

Egal um welche Verbrechen es sich handelt: in einem Rechtsstaat müssen diese dem/der Beschuldigten in einem ordentlichen Gerichtsverfahren erst einem zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Die Aufgabe des Verteidigers ist es aber nun sicherlich nicht, den eigenen Mandanten zu überführen.

Stell dir mal vor dich klagt jemand wegen Kindesmissbrauch an, obwohl du damit überhaupt nichts zu tun hast. Was würdest du von einem Verteidiger halten, der dir ein Geständnis ausformuliert, damit du eine kürzere Haftstrafe bekommst?

Ich dachte bisher "Nazi" ist man ob seiner Gesinnung. Also die Ansichten, Meinung, fehlende Moral machen einen Nazi aus.

Und wegen der für Nazis typischen Straftaten, die das StGB deswegen ja auch ge-
sondert würdigt, wie in §86,

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Das kann auch die PKK oder den IS betreffen ... ok, alles Nazis

130

Volksverhetzung
aha - welches Volk wird denn da eigentlich genau verhetzt?

220

Den gibt es seit 1974 nicht mehr.
Betraf das Verbot von Abtreibungen.

Du bist also der Meinung jede Abtreibung ist ein Nazi-Verbrechen - na jetzt weiß ich wenigstens mit was für einem Spinner ich es hier zu tun habe :-/

Natürlich bist du auf deine Forderung Gedankenverbrechen mit Gefängnis zu bestrafen wieder nicht eingegangen ... ich kann also davon ausgehen, dass du das wirklich so siehst, ergo ein Faschist bist.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten