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  • cybergorf

mehr als 1000 Beiträge seit 23.08.2001

Re: "Egal um welche Verbrechen es sich handelt"

Marius2 schrieb am 25.04.2018 08:29:

cybergorf schrieb am 25.04.2018 08:08:

Auch wenn es vielleicht die Richtige trifft: den Mandanten ans Messer tu liefern ist nicht Aufgabe des Verteidigers.

Das hast die Mandantin mit ihren Straftaten ja auch selbst besorgt.

Egal um welche Verbrechen es sich handelt:

Beihilfe zu Mord und weiteren schweren Straftaten.

in einem Rechtsstaat müssen diese dem/der Beschuldigten in einem ordentlichen Gerichtsverfahren erst einem zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Sind sie durch Zschäpes Geständnis, ausser einer gewissen Sorte "Denker" zweifelt
daran niemand mehr.

Das ist natürlich Quatsch, da gerade der oben angesprochene Vorwurf der Beihilfe zum Mord, eben nicht gestanden wurde.

Du hast dich offenbar m it dem Fall noch überhaupt nicht auseinandergesetzt und hast kein en blassen Schimmer, worüber du eigentlich schreibst - lol

Die Aufgabe des Verteidigers ist es aber nun sicherlich nicht, den eigenen Mandanten zu überführen.

Haben wir oben schon geklärt.

jo stimmt - ich hab es dir mehrfach erklärt.
Schön dass du das jetzt endlich verstanden hast.

220

Den gibt es seit 1974 nicht mehr.

Stimmt, ist jetzt VStGB §6.

Völkermord?
welches Volk willst du denn morden?

Vermutlich alle, die Abtreibung erlauben oder "falsch" denken. Stimmts?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.04.2018 08:52).

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