cybergorf schrieb am 25.04.2018 08:51:
Marius2 schrieb am 25.04.2018 08:29:
cybergorf schrieb am 25.04.2018 08:08:
in einem Rechtsstaat müssen diese dem/der Beschuldigten in einem ordentlichen Gerichtsverfahren erst einem zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Sind sie durch Zschäpes Geständnis, ausser einer gewissen Sorte "Denker" zweifelt
daran niemand mehr.Das ist natürlich Quatsch, da gerade der oben angesprochene Vorwurf der Beihilfe zum Mord, eben nicht gestanden wurde.
Doch. Zschäpe hat gestanden, von allen Morden nachträglich erfahren zu haben und musste schon aufgrund der Anzahl der Taten zu dem Schluß kommen, daß weitere Taten folgen würden. Dagegen hat sie nichts unternommen sondern ihren Nazikillern weiter mindestens den Haushalt besorgt und das ist eben Beihilfe.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.04.2018 09:49).