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Avatar von Marius2
  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

"Doppelbödigkeit der Bundesanwaltschaft"

Nein, sehr viel einfacher. Das Gericht hatte Zschäpe mit den Anwälten Sturm, Heer, Stahl
die Creme des deutschen Strafrechts zur Seite gestellt, besser kann man nicht verteidigt werden. M'sire Borchert, von dem man nicht weiß wer ihn bezahlt, ist dagegen Zschäpes
Wahl, auf der sie bestand obwohl man versuchte, sie davon abzubringen. Der neue Anwalt,
dessen Plädoyer jetzt gelegentliches Gekicher unter den Pflichtverteidigern hervorrief, zeigte zeitweise nur wenig Interesse für den Prozess aber es gibt nunmal kein Gesetz, das der Angeklagten verbieten würde, sich in's Knie zu schiessen. Und wenn es den Anhängern
der grundgesetzlichen Ordnung in die Hände spielt, die natürlich ein Interesse an einer mög-
lichst harten Strafe für alle Angeklagten haben: umso besser.

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