Subzero schrieb am 27.04.2018 09:34:
Hui, jetzt muß die Verteidigung fix ihr Plädoyer umstricken.
Haushaltshilfe in der Terror-WG ist nicht strafbar. Zumindest bei Islamisten nicht.
Der BGH hat ihnen da gerade was auf dem Silbertablett geliefert:
Zu dumm, das Zschäpes Verteidiger schon gestanden hat, dass sie der Mastermind hinter den Banküberfällen war:
Einer Beihilfe schuldig gemacht habe sich die Angeklagte aber bei den 15 Raubüberfällen, so Grasel weiter. Sie sei zwar nicht direkt dabei, aber am Tatplan beteiligt gewesen und habe die zwei Komplizen im Tatentschluss bestärkt. Sie habe also psychische Beihilfe geleistet.
Im Ernst: das war wohl auch Teil des Deals, weil man Zschäpe sonst bei Anrechnung der U-Haft direkt nach der Urteilsverkündung hätte laufen lassen müssen. Eine (geringe) Freheitsstrafe im Anschluss an den Prozess muss aber sein, um das Gesicht zu wahren.