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  • Willi Waelzlager

mehr als 1000 Beiträge seit 26.03.2004

So wird das nichts!

> So haben meine Töchter zwei Staatsbürgerschaften (deutsch und
> lettisch)
> sind aber nur lettischer Nationalität.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist durch das GG eindeutig definiert
und die Nationalität ist das Selbe in grün, denn es leitet sich aus
dem französischen 'Nation' ab. Einige Polit-Hassardeure sehen die
Wurzel in 'natio' (lat.) == Geburt, aber das überzeugt nicht, weil es
nicht funktioniert. Welche Nationalität hätte z.B. ein außerhalb der
Hoheitszonen geborener Mensch?

Nimm als Beispiel die zwischen Deutschland und Frankreich häufig
wechselnden Gebiete oder erkläre mir, welche Nationalität (nach
deiner Definition) die Menschen haben, die zwischen dem Ende des 3.
Reiches und der Gründung Deutschlands geboren sind. Die
Geburtsurkunden sind, ich drücke es mal vorsichtig aus, neutral
gehalten.

Ebenso platzt deine Definition bei den (West)Berlinern, denn deren
Nationalität wäre Berliner und deren Staatsangehörigkeit ????

Kleiner Hinweis: Dass deutsche GG gilt in Berlin erst seit 1991 oder
so.

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