ab 16...interessant....
Bloß Scheiße, dass ich z.B. mit den Kindern meiner Großcousine so Kontakt halte, bei den Pfadfindern da durchaus viel über das Teil läuft und es halt so ist, dass da auch Personen unter 16 Jahren da teilnehmen mit Wissen der Eltern.
Freilich wie der Autor so schön schreibt
Mindesalter heisst Mindestalter. So wie man unter 16 nicht in manche Kinofilme darf und auch keinen Alkohol kaufen kann. Da reicht es dann auch nicht zu sagen: "Ich kauf den ja für meinen Papa, und dann trinke ich ihn auch in seinem Namen. Ausserdem fahre ich schon seit ich 12 bin mit einem Tesla durch die Gegend.
Nur sollte er sich mal über diverse Elternprivilegien informieren:
a) Kinofilme: Da wäre der §11 JuschG und besonders der Abs, 2 zu nennen, ferner sei der Absatz 4 ans Herz gelegt vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html
D.h. privat interessiert die FSK Freigabe überhaupt nicht und bei härteren Sachen greift dann sogar der §184 Abs. 2 StgB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html
b) Alkohol.....einfach mal den §9 Abs. 2 JuschG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html lesen, auch hier wieder ein Elternprivileg....und der §9 bezieht sich auf die Öffentlichkeit d.h. bei einer Gartenparty/Geburtsagsfeier ist dieser unwirksam.....
c) Tesla fahren...auch kein Problem, sobald es sich um Privatgrund handelt....
Mag ja durchaus sein dass Mindestalter Mindestalter heißt....nur mal ganz böse gefragt, wo ist das Problem dabei.....und wer hat das Mindestalter festgelegt und nach welchen Kriterien?
bombjack