bei Brandstiftungen besteht ja zu 100% nicht die Gefahr, dass jemand Körperverletzung wird und auch versuchte Tötungen kommen da nie vor...die werden nur in Kauf genommen, ähnliches war bestimmt auch bei "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" zu sehen, da wurde bestimmt keiner gefährdet und die kleine linken Deppen konnten sich bestimmt sicher sein, dass es da keine Personen traf...bei den "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr" trifft es bestimmt wieder auch zu....und das https://www.focus.de/panorama/vermischtes/ueberfall-in-leipzig-weil-sie-fuer-eine-immobilienfirma-arbeitet-linksextreme-schlagen-auf-frau-ein_id_11308491.html waren nur Streicheleinheiten....
Linkes Gesocks ist für mich auf der gleichen Stufe wie Rechtes Gesocks und gegen beide ist im Fall des Falles Notwehr und Nothilfe angebracht und wenn da ein Linker oder Rechter lädiert wird hat er eben Pech gehabt....und bei dem Bericht aus dem Link entsteht bei mir das Bedürfnis dieser Art von Besuchern meine beiden Freunde Mr. Smith & Mr. Wesson vorzustellen...und ich schätze deren durchschlagenden Argumente zeigen sich auch solch nette Menschen sehr aufgeschlossen.....egal ob sich die Meinung ändert oder nicht....wobei sich diese Anmerkung ausdrücklich auf das Notwehrrecht bezieht was ich JEDEM bei
a) so einem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung und
b) noch gravierender dem physischen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit
zubillige.....
c) bei Sachbeschädigung sieht die Sache für mich durchwachsen aus....allerdings würde ich z.B. nicht zusehen, wenn mir solche "Helden" z.B. probieren mein Auto anzuzünden....Gummischrot soll auch schmerzhaft sein....
Wie allerdings dann die Sache in der nachträglichen juristischen Abwägung, die im "stillen Kämmerlein", in Ruhe, ohne Angst und Adrenalin, unter Abwägung aller möglichen Umstände, egal ob diese der/die Angeklagte(n) erfasst hat bzw. sie in der Situation erfassen konnte, gemacht wird, ausgeht steht bei so was auf einem anderen Blatt.....
bombjack